Freie Demokratische Partei (FDP)

  1. Welche Vorschläge hat Ihre Fraktion, um eine verbindliche und breitenwirksame Aus-, Fort- und Weiterbildung für Lehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen und außerschulische pädagogische Fachkräfte im Bereich der Medienbildung sicherzustellen?

Die Herausforderung der Medienpädagogik sind vielfältig. Es geht dabei nicht nur um den Umgang mit körperlichen (Printmedien wie Büchern, Bild- und Tonträgern) und unkörperlichen Medien (übertragbare Dateien und flüchtige Rundfunk und Streamingbeiträge), sondern auch um die (altersgerechte) Schulung zur kritischen Einordnung und Bewertung des Einsatzes und Inhalts der genutzten Medien.

Weiterbildung und Fortbildung tragen maßgeblich zur Sicherung der pädagogischen Qualität für das Leitbild des qualitätsgesteuerten Unterrichts bei. Daher setzen wir uns für verpflichtende, bedarfsgerechte Fortbildungsveranstaltungen für sämtliche Lehrkräfte ein, von denen sie ein bestimmtes Kontingent im Jahr erfüllen müssen, und werden ihre Erfüllung regelmäßig überprüfen.

Die besten Lehrkräfte brauchen beste Arbeitsbedingungen. Moderne, komfortable Arbeitsplätze für didaktisch wertvollen Medieneinsatz und digitalisierte Verwaltungsaufgaben, Leistungsanreize sowie insgesamt mehr digitalisierte Prozesse und weniger Bürokratie sind wichtige Schritte, um Berlin für Lehrerinnen und Lehrer attraktiv zu machen.

Wir wollen die Vorzüge multiprofessioneller Teams für die Bildungseinrichtungen wirksam machen. Dazu gehört insbesondere, dass zu, Beispiel Lehrkräfte ihre pädagogische Kernkompetenz zur Geltung bringen und dafür bei nur administrativer Arbeit entlastet werden.

  1. Wie sollte die Medienbildung in Kitas bildungspolitisch verbindlich verankert werden?

Die Qualität der frühkindlichen Bildung lebt vom pädagogischen Personal. Deswegen wollen wir den Fachkräftemangel im Erziehungssektor bekämpfen und den Betreuungsschlüssel in Berliner Kitas deutlich verbessern. Wir wollen von Beginn an gut ausgebildete Fachkräfte in den Berliner Kitas. Infolgedessen wollen wir, dass das Berliner Bildungsprogramm in allen Ausbildungsformen in den entsprechenden Rahmenlehrplänen dauerhaft mit allen Lernbereichen verknüpft und überprüfbar wird.

Wir wollen von Beginn an gut ausgebildete Fachkräfte in den Berliner Kitas. Sie brauchen hochwertige Lehr-, Lern- und Entwicklungsbedingungen. Daher wollen wir, dass alle Fachkräfte auf bedarfsorientierte, verbindliche Fortbildungen zugreifen können. Sprache ist der Schlüssel zur Bildung. Ihr kindgerecht-spielerischer Erwerb mit geeigneten Medien muss im Mittelpunkt der Anstrengungen vorschulischer Bildung stehen. Wir setzen uns dafür ein, jedes Kind zwischen dem dritten und vierten Lebensjahr verpflichtend einem standardisierten Sprachstandfeststellungsverfahren zu unterziehen, damit darauf aufbauend eine gezielte Sprachförderung mit Erfolgskontrollen stattfinden kann. Wir setzen uns dafür ein, dass in jeder Kita ab dem ersten Tag eine Sprachförderung stattfindet. Die Finanzierung der Sprachförderung muss unabhängig von einer normierten Quote sein. Wir fordern die besondere Stärkung der Schuleingangsphase mittels einer Untermauerung der Entwicklungsdiagnostik für Sprachfähigkeit, Rechenfähigkeit und Selbstregulation. Dafür bedarf es verbindlicher Sprachstandardtests für alle Kinder im Alter von drei bis vier Jahren. Die Teilnahme an diesen Erhebungen ist verpflichtend, da Jahr für Jahr Hunderte Kinder durch das Raster fallen, weil die Teilnahme an den Tests nicht nachgehalten wird. Dies werden wir abstellen.

  1. Welche unterstützenden Maßnahmen zur verbindlichen Verankerung der Medienbildung im Schulalltag schlagen Sie über das Basiscurriculum Medienbildung hinaus vor? Welche Rolle spielen dabei aus Ihrer Sicht außerschulische Partner*innen?

Digitale Pädagogik muss als Teil der Lehrerausbildung an Hochschulen vermittelt und die Nutzung von digitalen Arbeitsmethoden zum festen Bestandteil des Studiums werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Berliner Hochschulen die Lehrerbildungsstandards der Kultusministerkonferenz von 2019 sofort in Lehrinhalte umsetzen und künftige Anpassungen ebenfalls innerhalb eines Jahres in die Praxis implementieren, um auch die Bildungsforschung und Bildungslehre in Berlin zu stärken. Digitalkompetenz, ein Verständnis für grundlegende Zusammenhänge des Staatswesens sowie unserer Demokratie, eine grundlegende Einsicht in wirtschaftliche Zusammenhänge, finanzielle Bildung und Rechtskunde sind unerlässlich, um heutzutage selbstbestimmt den eigenen Lebensweg zu bestreiten. Deshalb wollen wir Datenkunde und Wirtschaft in die Rahmenlehrpläne über alle Schulstufen hinweg aufnehmen.

  1. Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um die landesweite Ausstattung mit W-Lan und Breitbandnetz an allen Berliner Schulen, eine nutzerfreundliche und datenschutzkonforme Schulcloud und deren Support sowie eine mediendidaktisch und medienpädagogisch sinnvolle Anwendung digitaler Medien an Schulen sicherzustellen?

Die Pandemie hat die Defizite in der Berliner Bildungslandschaft deutlich gemacht. Als die FDP 2017 mit dem Slogan „Digital first – Bedenken second“ in den Bundestagswahlkampf gezogen ist, wurde sie belächelt und kritisiert. Schon zu Beginn der Pandemie hat die FDP im Mai 2020 sich zum Thema in Erinnerung gebracht und gefordert die richtigen Schlüsse für das „Lehren und Lernen aus und nach der Corona-Krise“ zu ziehen:

„Zur Rückführung des auch jenseits von Krisenzeiten auftretenden Unterrichtsausfalls sind umgehend konkrete Pläne und pädagogische Konzepte zur künftigen virtuellen Beschulung zu erstellen. (…) Durch web-basierte Anwendungen mit menschlicher Interaktion und Blended-Learning-Systemen wird es möglich, auf individuelle Voraussetzungen und Begabungen einzugehen, aber auch Lernkontrollen und andere für den Lehrbetrieb wichtige Feedbacksysteme weiterhin zu stärken. So können Potentiale genutzt werden, Präsenzzeiten mit Online-Anwendungen zu kombinieren. Um einer zunehmenden Chancendiskrepanz vorzubeugen, sind altersadäquate Lernformate zu etablieren, die Kinder und Jugendliche auch ohne Hilfe selbständig nutzen können. Diese Maßnahmen sind fortlaufend pädagogisch zu evaluieren. (…) Berlins Lehrerinnen und Lehrer sollen ein Konferenz- und Austauschtool auf Ebene der Schulen und der landesweiten Fachebene erhalten, um datenschutzkonform und leistungsrechtssicher miteinander kommunizieren können. (…). Allen Lehrerinnen und Lehrern, Erziehern und Sozialarbeiterinnen der Schulen, insbesondere aber auch den Schulleitungen und Sekretariaten soll mobiles Arbeiten ermöglicht werden. (…) Zudem soll der Senat Ideen und Richtlinien entwickeln und vorstellen, wie Leistungsbewertungen auch online vorgenommen werden können. (…) Die Schulen sind in die Lage zu versetzen und zu verpflichten, eine dem Lehrplan entsprechende (virtuelle) Beschulung für alle Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten, um den Unterrichtsausfall sukzessive inhaltlich zu minimieren. (…) Der Senat muss in der Kultusministerkonferenz auf ein beschleunigtes Verfahren zur Freigabe von in einzelnen Ländern erfolgreich eingesetzten als „KMK-geprüften“ digitalen Lernmitteln und -inhalten hinwirken. Dazu sollen die vielfältigen Erfahrungen mit entsprechenden Angeboten, die während der Schulschließungen zum Einsatz eingekommen sind, abgefragt und deren pädagogische Funktionalität bewertet werden. Den Schulen, Schülerinnen und Schülern soll dem Rahmenlehrplan entsprechendes Lehr- und Lernmaterial online zur Verfügung gestellt werden (z.B. Materialien aus Open Education Resources, Zugänge zu Lernplattformen, digitalen Angeboten der Schulbuchverlage). (…) Dem Lernraum Berlin sind auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme der aktuell durchgeführten virtuellen Beschulung in Berlin schnellstmöglich die personellen und technischen Ressourcen bereitzustellen, um den Bedarf aller Berliner allgemeinbildenden Schulen decken zu können. (…) Die Weiterentwicklung des Lernraums ist deutlich zu beschleunigen und transparenter zu gestalten, damit Nutzer leicht Verbesserungsvorschläge einbringen und diese dann zeitnah umgesetzt werden können. Gefordert ist eine zentrale Zuständigkeit für die elektronische Infrastruktur der öffentlichen Berliner Bildungslandschaft aus einer Hand, eine Art „Digitalisierungsbüro“, mit Anbindung an ein ertüchtigtes Dienstleistungszentrum für die Informationstechnik (ITDZ). (…) Die Steuerung aller dezentralen Maßnahmen des Digitalen Lernens in Berlin braucht eine kompetente Taskforce mit einer klar identifizierten Ansprechperson, auch für die medienpädagogische Strategie als Führungskraft und Verantwortungsträger.

Wir fordern, dass die technischen Kapazitäten des Lernraums Berlin für alle Schülerinnen und Schüler ausgeweitet werden, sodass durchgehend ein stabiler digitaler Unterricht für alle gewährleistet ist. Ggf. müssen andere schulspezifischen Angebote für Lehrende und Lernende geschaffen werden. Es soll eine Liste von Lernplattformanbietern erstellt werden, aus der sich die Schulen je nach Schulprogramm und Praktikabilität einen Anbieter frei aussuchen können.

  1. Welche Pläne haben Sie zur Entwicklung eines pädagogischen Landeskonzepts zur Bildung in der digitalen Welt, in der es u.a. Aussagen über die Qualitätssicherung digitaler Lehr- und Lernmaterialien sowie die Umgestaltung der Berliner Schulen mit professionell betreuter digitaler Infrastruktur gibt? Gibt es dazu Ihrerseits bereits erfolgte Schritte?

Der Senat muss klare Vorgaben für weitere Digitalisierungsschritte an den Schulen formulieren und die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit digitalen Formaten einfordern.

Wir fordern die Bereitstellung von rahmenlehrplankonformen, qualitätsgesicherten Tutorials, die über jeden Webbrowser abrufbar sind, zur Unterstützung der digitalen Transition. Lehrende im Berliner Schulsystem sollen für die Bereitstellung angemessen zusätzlich vergütet werden.
Wir setzen uns für neue Lern- und Erfahrungsräume ein, die digitales Arbeiten an und von jedem Ort als selbstverständlichen Teil des Schul- und Bildungsalltags verstehen Maßgeschneiderte Förderung und individualisiertes Lernen sind für uns die Leitbilder der digitalen Transformation.

Wir wollen Lehrkräfte entlasten, indem wir jeder Schule eine festangestellte IT-Fachkraft für den Digitalisierungsschub der Berliner Schulen zur Seite stellen

Der Senat muss in der Kultusministerkonferenz auf ein beschleunigtes Verfahren zur Freigabe von in einzelnen Ländern erfolgreich eingesetzten als „KMK-geprüften“ digitalen Lernmitteln und -inhalten hinwirken. Dazu sollen die vielfältigen Erfahrungen mit entsprechenden Angeboten, die während der Schulschließungen zum Einsatz eingekommen sind, abgefragt und deren pädagogische Funktionalität bewertet werden. Zudem soll der Senat Ideen und Richtlinien entwickeln und vorstellen, wie Leistungs-bewertungen auch online vorgenommen werden können.

Die bildungsrelevanten Angebote von Fernsehsendern im deutschsprachigen Raum sind unter Wahrung der Verwertungsrechte zugänglich zu machen. Ihre Mediatheken sollen mit den Angeboten privater Dienstleister auf dem Markt des Online-Lernens in ein Shop-System einfließen, aus dem sich Lehrende bedarfsgerecht zu Konditionen bedienen können, die durch die Bündelung der Nachfrage Preisvorteile erschließen. Ziel ist ein standardisiertes, modular nutzbares „Bildungsprogramm“, das ein Mindestangebot an Unterricht in den Kernfächern realisiert.

  1. Welche Maßnahmen streben Sie an, um die bestehenden Förderprogramme zur Verankerung von Medienbildung in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit auszubauen?

Die Aufklärung über Formen und Folgen von digitaler Gewalt, über den Umgang und die Einordnung von Inhalten „neuer“ Medien wollen wir stärken. Deshalb fordern wir analog zur Landeszentrale für politische Bildung eine Landeszentrale für digitale Bildung, Aufklärung über Cybermobbing und Onlinemissbräuche an Schulen, in Sportvereinen und an anderen Jugend- und Bildungseinrichtungen sowie eine verstärkte Forschung zu dem Thema an den Hochschulen.

  1. Welche Maßnahmen schlägt Ihre Fraktion vor, um mehr Ressourcen für die bessere bezirksübergreifende Vernetzung medienpädagogischer Angebote zur Verfügung zu stellen?

Die konsequente Anwendung des Subsidiaritätsprinzips bedeutet für die Berliner Schullandschaft, dass Aufgaben, die bislang von den Bezirksverwaltungen wahrgenommen wurden, obwohl keine ausgeprägten lokalen Besonderheiten bestehen, auf Landesebene konzentriert werden. Insofern sind die schulischen Angelegenheiten der Bezirke als Schulträger in einem zentralen Schulamt zu bündeln, das die bezirkliche Schulaufsicht ersetzt. Die Controlling- und Servicefunktion für den Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der schulischen Infrastruktur übernimmt eine landeseigene Schulinfrastrukturgesellschaft. Um die vom Rechnungshof immer wieder als unzureichend kritisierte Schulentwicklungsplanung zu verbessern, soll diese auf Landesebene gebündelt, standardisiert entwickelt und im Dialog mit den Bezirken wie auch Brandenburg gewährleisten werden.

Wir fordern die Nutzung der Expertise und der Leistungsdaten des wissenschaftlich anerkannten Instituts für Schulqualität (ISQ) an der Humboldt-Universität zum aktiven Fördern und Fordern der Schulentwicklung durch Verknüpfung des bereits eingesetzten Indikatorenmodells mit den Schulverträgen.

Die Senatsverwaltung für Bildung sorgt für die Bedarfsplanung, die Bildungsstandards und verantwortet das Budget der Berliner Bildungslandschaft. Sie ist Garant des Bürgerrechts auf Bildung. Dazu beaufsichtigt sie das Berliner Schulwesen, erstellt, evaluiert und entwickelt die Rahmenlehrpläne, stellt die Aus- und Fortbildung sowie die Akquise und Entwicklung des Schulpersonals sicher und regelt die Prüfungsordnungen. Sie stellt die Koordination und Kooperation mit anderen Bundesländern sicher, um Synergien zu identifizieren und zu nutzen, bundesweit vergleichbare Bildungsstandards zu gewährleisten und Nutzen aus dem Bildungsföderalismus zu ziehen, wenn es um Lerneffekte der Bildungsorganisation für Berlin geht.Die pandemiegetriebene Digitalisierung der Schulen muss verstetigt und optimiert werden, um deren Ertrag, Erfolg und damit Qualität zu entwickeln und zu sichern. Dazu soll die Bildungsverwaltung Zeit-Maßnahmenpläne zur Deckung verbliebener Bedarfe bei Breitband, WLAN , Arbeitstechnik (z.B. zur Präsentation) und E-Mail-Anschriften für die Lehrkräfte, für die datenschutzkonforme und sichere Bildungsumgebungen (Lernplatt-formen, Portale, Bildungsserver) sowie die gezielte Qualifikation von Lehrkräften zur Nutzung dieser Infrastruktur ermitteln. Dabei gilt der Grundsatz: Die Kernaufgabe von Schulen und Kitas ist die Pädagogik, nicht die Bereitstellung und Wartung von technischer Infrastruktur.

Wir wollen den Schulen mehr Eigenverantwortung übertragen, um ihre schulinternen Herausforderungen entsprechend der Pofilbildung ihres Schulprogramms zu meistern. Schulen sollen eine attraktive Atmosphäre für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte bieten, die sie zu geschätzten Lehr- und Lernorten macht.

Wir wollen, dass sich Berliner Schulen frei entfalten können. Dazu brauchen sie mehr Eigenverantwortung bei der Umsetzung von Rahmen- und Haushaltsplänen sowie die Möglichkeit, ihr Personal selbst auszuwählen.

Jede Schule soll neben der Schulleitung eine Verwaltungsleitung bekommen. Diese „Schulmanager“ und „Schulmanagerinnen“ sollen die Lehrkräfte und die pädagogische Schulleitung von Verwaltungsaufgaben entlasten. Durch diese Trennung erreichen wir eine klare Fokussierung auf die jeweiligen Aufgaben und eine höhere Gesamtqualität in beiden Bereichen.

Im Rahmen ihrer Personalautonomie wollen wir es Schulen außerdem ermöglichen, schulspezifisch multiprofessionelle Teams aus pädagogischem Personal, Verwaltungspersonal, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Psychologinnen und Psychologen zu bilden. Wir wollen Schulen ohne Unterrichtsausfall mit einer möglichst fachgerechten Vertretung. Für diese Unterrichtsgarantie muss die Personalausstattung in allen Positionen der Zumessungsrichtlinie für pädagogisches Personal auf 110 Prozent angehoben werden, um den möglichst fachgerechten Vertretungsbedarf der Schulen zu decken.

Wir wollen die Lehrkräfte bei nicht-pädagogischen Aufgaben entlasten, indem wir ihnen intelligente Software zur Identifikation, Dokumentation, und Erschließung von schulorganisatorischen Prozessen und Maßnahmen der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen. Jeder Schule soll zudem ein festangestellter „IT-Hausmeister“ für den Digitalisierungsschub der Berliner Schulen zur Seite stellen. Denkbar sind dabei auch Modelle, bei denen sich ein „IT-Hausmeister“ um einen Schulverbund kümmert.

  1. Wie wollen Sie die Mitbestimmung zentraler Akteur*innen in der Entwicklung der Medien-bildung in Berlin gewährleisten? Welche Rolle spielt dabei der Runde Tisch Medienbildung?

Wir setzen bei der weiteren Entwicklung der Medienbildung auf die Beiträge der kompetenten Kräfte aus Wissenschaft und Praxis. Der Runde Tische Medienbildung ist dabei ein wichtiges Forum des Wissensaustausches, wenn es um die Erstellung eines Konzepts zur Medienbildung von Kindern und Jugendlichen geht. Die Herausforderung bei breiter Beteiligung liegt stets darin, die Fülle der Anregungen einzuordnen, zu gewichten und in operativ umsetzbare Maßnahmenvorschläge zu führen. Hier konnte der Runde Tisch die in ihn gesetzten Erwartungen wohl wegen seiner nur wenigen Zusammentreffen noch nicht erfüllen.

Am Ende wird es für die Konzeption entscheidend sein, wie die Erkenntnisse sich im Dialog mit der Bildungsverwaltung und den Schulen in die Realität bringen lassen. Bis dahin setzen wir auf die Initiative und Kompetenz der Lehrkräfte in den Schulen, die schon in der Pandemie erstaunliche Beiträge zur Lösung von Problemen erbracht haben, noch ehe die Senatsverwaltung reagieren konnte.

In der von uns gewünschte vielfältigen Schullandschaft können „viele Blumen blühen“, die andernorts als Muster bester Praxis nachgeahmt werden können.